Mit welchen Kosten können Sie rechnen?

Die Dauer und Art der Behandlung richtet sich nach dem individuellen Bedarf jedes Patienten. Wieviele Termine wir brauchen und in welcher Zeit sich Ihre Beschwerden verbessern, lässt sich nicht verbindlich sagen.

Die Kosten sind daher abhängig vom Zeitaufwand und der Behandlungsmethode. Hier ein paar Beispiele:

  • Das Honorar für ein Erstgespräch inklusive Untersuchung und Anamnese beträgt 95 – 145,- Euro, je nach Zeitaufwand.
  • Das Honorar für Folgetermine liegt bei 95,- Euro pro Stunde. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt.
  • Je nach Einsatz von Materialien und Medikamenten werden diese gesondert hinzugerechnet.
  • Für die Sanguinum-Stoffwechselkur gelten gesonderte Preise.

Da die amtliche Gebührenordnung (GebüH) seit 1985 nicht aktualisiert wurde und Heilpraktiker heute noch die gleichen Honorare bekommen wie damals, orientieren sich die Liquidationen am oberen Rand des möglichen Abrechnungsspektrums, mindestens aber am oben angegebenen Stundensatz.

Ich bin bei der IKK als Heilpraktiker für Naturheilverfahren gelistet. Sie haben daher als Versicherter die Möglichkeit, Behandlungskosten in Höhe von 150,- Euro erstattet zu bekommen.

Terminabsagen

Terminabsprachen sind verbindlich, und es sollte Ihrerseits nur im äußersten Notfall zu einer Terminabsage kommen, da Ihnen hierdurch nicht nur Kosten entstehen, sondern auch der Therapieprozess unterbrochen wird.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, denn nur so habe ich die Möglichkeit diesen anderweitig zu vergeben.

Hinweis
Für Termine, die kurzfristiger als 24 Stunden vorher abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe der von Ihnen gebuchten Behandlung.

Falls Sie verspätet zu einem Termin erscheinen, verbleibt Ihnen die restliche Zeit der Behandlungsstunde bei vollem Honorarausgleich.

Erstattung

Einige der von mir erbrachten Leistungen entsprechen nicht den Leistungen, die von der Gebührenordnung abgedeckt werden. Insbesondere ganzheitliche Untersuchungsmethoden und Therapien werden von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherern manchmal nicht akzeptiert und die entsprechenden Kosten NICHT oder nur teilweise erstattet. Ich kann Ihnen im Voraus keine Auskunft geben, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht. Das ist in der Regel abhängig von Ihren persönlichen Verträgen mit den jeweiligen Kostenträgern.

Grundsätzlich werden die Rechnungen, unabhängig von der Erstattung durch Dritte, in voller Höhe fällig.

Mit Unterzeichnung des Behandlungsvertrages erklären Sie, dass Sie die Kosten für die Behandlung übernehmen, auch wenn Sie Teile davon nicht erstattet bekommen und selbst zuzahlen müssen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen können ggf. als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Die Einzelheiten erfragen Sie bitte beim Finanzamt oder Steuerberater.